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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungs- und Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die Beziehungen zwischen Kunden und der DEVEN9 Webagentur (nachfolgend „DEVEN9“).

1.2. Die AGB gelten als integrierter Bestandteil der jeweiligen Kundenverträge und ergänzen die dort getroffenen Vereinbarungen. Sie gelten als übernommen mit Annahme des Angebots oder Unterzeichnung der Auftragsbestätigung und/oder des Kundenvertrages.

1.3. Verbindliche Angebote von DEVEN9 sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum gültig. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen in Ziffer 4.3

1.4. Mündliche Absprachen wie auch abweichende Vereinbarungen zu diesen AGB gelten nur mit schriftlicher Bestätigung durch DEVEN9.

2. Ausführung

2.1. DEVEN9 sorgt dafür, dass der Kunde über den Fortschritt der Arbeiten informiert ist, und zeigt dem Kunden Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung gefährden.

2.2. DEVEN9 ist zur Übertragung der Geschäftsbesorgung auf einen Dritten befugt.

2.3. Der Kunde nimmt alle Vorbereitungs- und Mitwirkungshandlungen vor, die zur Erfüllung der Leistungen von DEVEN9 notwendig sind, und unterlässt alles, was die vertragsgemässe Leistungserbringung behindert oder gefährdet. Insbesondere gewährt er DEVEN9, sofern erforderlich, den Zugang zu seiner IT-Infrastruktur. Er stellt die notwendigen Unterlagen, Daten, Hilfsmittel unentgeltlich zur Verfügung.

2.4. Alle vom Kunden zur Verarbeitung eingebrachten Daten und Unterlagen müssen den von DEVEN9 aufgestellten technischen Mindestanforderungen entsprechen. Die Folgen nicht konformer oder fehlerhafter Daten und Unterlagen trägt der Kunde, wobei DEVEN9 die Kosten für deren Richtigstellung zu den geltenden Ansätzen in Rechnung stellen kann.

2.5. Sofern DEVEN9 Terminverpflichtungen eingegangen ist, bleiben alle Terminverzögerungen infolge von Umständen, die DEVEN9 nicht zu verantworten hat, vorbehalten, insbesondere nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsleistung oder Verzögerungen der Arbeiten durch Kunden oder Dritte. Bei durch DEVEN9 zu verantwortenden Terminverzögerungen einigen sich die Parteien über eine Anpassung des Terminplanes.

3. Abnahme

3.1. Projektarbeiten wie die Erarbeitung von Websites und dergleichen unterliegen einer Abnahme. Abnahmen dienen der Überprüfung, ob die Leistungen von DEVEN9 vertragsgemäss erbracht wurden.

3.2. DEVEN9 teilt dem Kunden die Abnahmebereitschaft mit. Der Kunde hat die Abnahmeprüfung grundsätzlich unmittelbar nach Eingang dieser Mitteilung durchzuführen.

3.3. Nimmt der Kunde die Abnahmeprüfung nicht innert einer Frist von 2 Kalenderwochen nach Abgabe der Abnahmebereitschaftsmeldung durch DEVEN9 vor oder nimmt der Kunde die Leistung operativ in Betrieb, so gelten die betreffenden Arbeiten als abgenommen.

3.4. Der Kunde wird die Leistung abnehmen und die Abnahme im Protokoll bestätigen, wenn bei der Abnahmeprüfung keine wesentlichen Mängel festgestellt werden.

3.5. Mängel sind wesentlich, wenn ein betriebswirtschaftlich oder technischer Einsatz der Leistung nicht möglich ist. DEVEN9 wird diese unentgeltlich beseitigen und die Abnahme wird wiederholt. Für die Behebung solcher Mängel hat DEVEN9 das Recht zur zweimaligen Nachbesserung. Schlägt auch die dritte Abnahme fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und das bereits gezahlte zurückverlangen. Nicht abnahmeverhindernde Fehler werden durch DEVEN9 nach der Abnahme unentgeltlich beseitigt.

3.6. Die obigen Bestimmungen betreffend Abnahme und Folgen regeln die Ansprüche des Kunden abschliessend.

4. Vergütung

4.1. Die Ausführung der an DEVEN9 übertragenen Arbeiten erfolgt entweder zu den vereinbarten Honoraransätzen und Konditionen oder wenn eine Vereinbarung fehlt, zu den jeweils gültigen Honoraransätzen (siehe Anhang «Honoraransätze»). Alle Leistungen von DEVEN9, welche nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlöhnt oder entschädigt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von DEVEN9, wie beispielsweise die der DEVEN9 erwachsenen Barauslagen, welche über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, aussergewöhnliche Versandkosten oder Reisen).

4.2. Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und sonstige Abgaben oder Nebenleistungen. DEVEN9 ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Generell wird 50% des Auftragsvolumens bei Arbeitsbeginn fällig, 50% werden bei Projektabgabe fällig. Kostenübersichten von DEVEN9 für Projektarbeiten sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von DEVEN9 schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird DEVEN9 den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen.

4.3. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

4.4. Für alle Arbeiten von DEVEN9, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt DEVEN9 eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe udgl. sind vielmehr unverzüglich an DEVEN9 zurückzugeben.

4.5. Rechnungen von DEVEN9 sind 20 Tage netto ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten ohne weitere Mahnung Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 10% pa. und Mahngebühren in der Höhe von je CHF 20. Gelieferte Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von DEVEN9. Vereinbarte Nutzungsrechte gelten erst ab erfolgter Zahlung als gewährt.

4.6. Die Verrechnung mit Guthaben ist ohne ausdrückliche Zustimmung von DEVEN9 ausgeschlossen.

4.7. DEVEN9 kann jeweils auf den 1. Januar eines Jahres Preisanpassungen vornehmen mit einer Anzeige von 1 Monat.

4.8. Preisanpassungen infolge nachträglicher Änderung der Vertragsleistungen oder infolge Änderungen gesetzlicher Bestimmungen bleiben in jedem Fall vorbehalten.

5. Geistiges Eigentum und Schutzrechte

5.1. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars bzw. der Vergütung nur das Recht zur nicht ausschliesslichen, nicht übertragbaren Nutzung zum vereinbarten Zweck und dem vereinbarten Nutzungsumfang.

5.2. Änderungen von Leistungen der DEVEN9 durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von DEVEN9 und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

5.3. Alle Rechte an geistigem Eigentum (z.B. Eigentums-, Urheber- und Verwendungsrechte etc.) bezüglich der von DEVEN9 erstellten Leistungen, einschliesslich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Layouts, Reinzeichnungen, Konzepte etc.) wie auch einzelne Teile daraus, verbleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke, Programme und Entwurfsoriginale bei DEVEN9. Diese können von DEVEN9 jederzeit zurückverlangt werden.

5.4. Soweit die Rechte Dritten zustehen, stellt DEVEN9 sicher, dass DEVEN9 über die entsprechenden Nutzungs- oder Vertriebsrechte verfügt.

5.5. DEVEN9 ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemassnahmen auf DEVEN9 und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde. In der Regel wird dies mit dem Schriftzug „Made by DEVEN9“ durchgeführt.

5.6. DEVEN9 ist berechtigt, namentlich Ideen, Konzepte und Verfahren, welche bei der Vertragserfüllung entwickelt wurden, wieder zu verwenden. Dieses Recht gilt unabhängig davon, ob Mitarbeiter des Kunden an den Entwicklungen beteiligt waren.

5.7. Bei Inanspruchnahme durch Dritte wegen behaupteter Verletzung von Schutzrechten verpflichtet sich der Kunde, DEVEN9 umgehend zu benachrichtigen und ihr auf deren Begehren die Prozessführungsbefugnisse zu übertragen. Dazu gehört insbesondere auch das Recht auf Abschluss von Vergleichen. Jegliche Haftung von DEVEN9 entfällt, wenn der Kunde sie nicht sofort von erhobenen Ansprüchen in Kenntnis setzt, ihr die verlangten Prozessführungsbefugnisse nicht abtritt oder sie bei allfälliger Prozessführung nicht nach besten Kräften unterstützt.

6. Geheimhaltung und Referenzen

6.1. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen vertraulich zu behandeln. Die Vertragspartner überbinden diese Pflichten ihren Mitarbeitern und allfälligen Subakkordanten.

6.2. DEVEN9 ist es gestattet, das Bestehen eines Vertragsverhältnisses mit dem Kunden in seinen jeweiligen Referenzlisten und Marketingunterlagen (inklusive Verwendung eines Kundenlogos) zu nennen.

7. Gewährleistung und Haftung von DEVEN9

7.1. DEVEN9 gewährleistet eine getreue und sorgfältige Ausführung der vereinbarten Leistungen.

7.2. DEVEN9 ist für die Inhalte, die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist DEVEN9 nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstösse zu überprüfen. Sollten Dritte DEVEN9 wegen möglicher Rechtsverstösse in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten von Websiten, Apps, Programmen etc. resultieren, verpflichtet sich der Kunde, DEVEN9 von jeglicher Haftung freizustellen und DEVEN9 die Kosten zu ersetzen, die aus der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

7.3. DEVEN9 haftet für verursachte und nachgewiesene Schäden des Kunden, soweit DEVEN9 nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Eine Haftung besteht nur bei grober Fahrlässigkeit und Absicht.

7.4. Ausgeschlossen ist in jedem Fall jede weitergehende Haftung, insbesondere für indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden wie namentlich entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwendungen oder Ansprüche Dritter.

7.5. Der Kunde prüft im eigenen Interesse alle Leistungen der DEVEN9. Mängelrügen wegen nicht ordnungsgemässer Erbringung von Leistungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich zu erheben. Erfolgt die Mängelrüge nicht form- und fristgerecht, gelten die betreffenden Leistungen von DEVEN9 als genehmigt.

7.6. Jegliche weitergehende Haftung und Gewährleistung ist ausgeschlossen.

8. Dauer / Beendigung des Vertragsverhältnisses

8.1. Ein Wartungs- und Supportvertrag gilt nach Unterzeichnung für eine Mindestdauer von 2 Jahren. Danach verlängert er sich jeweils automatisch um je ein weiteres Vertragsjahr, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten auf den jeweiligen Ablauf der Vertragsdauer schriftlich gekündigt wurde. Unberührt bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.

8.2. Verträge über Projektarbeiten sind nach Unterzeichnung oder Erhalt der Auftragsbestätigung verbindlich. Solange die Projektarbeiten unvollendet sind, kann der Kunde gegen Vergütung der bereits geleisteten Arbeit und des mutmasslichen Aufwands bis Beendigung vom Vertrag zurücktreten.

8.3. Jede Partei kann das Vertragsverhältnis per sofort auflösen, wenn die andere Partei zahlungsunfähig wird, ein Gesuch für gerichtliche oder aussergerichtliche Nachlassstundung stellt, eine Notstundung oder einen Konkursaufschub im Sinne von Art. 725a OR beantragt, in Konkurs fällt, ein gerichtliches oder aussergerichtliches Verfahren zur Schuldenbereinigung anstrengt oder wegen drohender Zahlungsunfähigkeit andere Verträge mit ihren Gläubigern schliesst, oder wenn andere, vergleichbare Handlungen unter schweizerischem oder ausländischem Recht vorliegen oder drohen.

8.4. Wenn der Kunde seinen für die Vertragserfüllung notwendigen Verpflichtungen trotz zweimaliger Mahnung nicht nachkommt, der Kunde mit Zahlungen in Verzug ist oder aus anderen wichtigen Gründen den Anspruch der DEVEN9 gefährdet erscheint, ist DEVEN9 berechtigt, die Leistungserbringung einzustellen, bis die Zahlung erfolgt ist oder eine entsprechende Garantie einer Schweizer Bank vorliegt.

8.5. Löst der Kunde einen Vertrag unter Missachtung der vorgesehenen Nach- oder Kündigungsfristen auf, so ist DEVEN9 berechtigt, die bisher erbrachten Leistungen sowie den mutmasslichen Aufwand bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin oder bis Projektende in Rechnung zu stellen.

9. Höhere Gewalt

9.1. Kann eine Partei trotz aller Sorgfalt aufgrund von höherer Gewalt wie Naturereignissen von besonderer Intensität, kriegerischen Ereignissen, Streik, unvorhergesehenen behördlichen Restriktionen usw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin für die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben, sofern die von der höheren Gewalt betroffene Vertragspartei diesen Umstand der anderen Partei sofort mitteilt.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieser AGB.

10.2. Im Übrigen ist auf das Vertragsverhältnis ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar unter Ausschluss von Kollissionsrecht und völkerrechtlichen Abkommen (wie Wiener Kaufrecht).

10.3. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von DEVEN9 in Olten. Gesetzlich zwingende Gerichtstände sind vorbehalten.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab 1. Januar 2016.

Aktuelle Honoraransätze

  • Beratung CHF 150.00/Stunde
  • Redaktion CHF 120.00/Stunde
  • Konzeption CHF 150.00/Stunde
  • Kreation CHF 150.00/Stunde
  • Programmierung CHF 150.00/Stunde

Bankverbindung

Empfänger: DEVEN9 David Degen, Vorderer Steinacker 3, CH – 4600 Olten

IBAN: CH23 0840 1000 0577 8096 0
Postkonto. 80-533-6
SWIFT / BIC: MIGRCHZZ80A
Finanzinstitut: Migrosbank Olten, CH – 4600 Olten
Bankenclearing: 8401